Eraserhead
Kleindarsteller
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Darf man eine gestellte Vergewaltigung eines Kindes zeigen oder nicht? Ist das rechtlich überhaupt legal?
Darf man eine gestellte Vergewaltigung eines Kindes zeigen oder nicht? Ist das rechtlich überhaupt legal?
Ich sage: Traut Euch was, brecht Tabus, schleudert der Gesellschaft ihre eigene verderbte Schmutzigkeit ins Gesicht, gebe aber auch zu bedenken, das solch Thematik nicht in die Hände von Kindern oder geistig/moralisch nicht gefestigter Menschen gehört, was in unserem Informationszeitalter leider schwer zu realisieren ist.
§ 131 (1) Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt [...]
Ich hab nix gegen Tabubrüche...im Film...,finde aber es sollte gewisse ethische Grundsätze gelten und bin auch der Meinung das man einfach nicht alles zeigen muss.
Ich bin noch geringfügig älter als Du, (was ja nichts heißen soll) und befürchte gerade vielleicht langsam mit zunehmendem Alter doch etwas konservativer zu werden, zumindest wenn ich mir diesen Thread hier so ansehe.
Da haben wir wieder das altbekannte Problem: ab wann ist eine Verherrlichung/Verharmlosung/Verletzung der Menschenwürde gegeben? Da hat wohl jeder seine eigenen Grenzen. Wer soll sowas allgemeingültig festlegen können?
Es heißt ja immer so schön, dass Kunst alles darf - was ich eigentlich auch unterschreiben würde.
Wenn Jason früher und auch heute jemandem die Machete rein rammt, habe ich gejubelt und freu mich auch heute noch. Das war die Art der Darstellung. Wenn ich heute zusehen soll wie jemand 45 Minuten am Stück gefoltert wird, frage ich mich nach dem "Warum"
Wo gibt es den denn überhaupt auf DVD? Wurde der echt synchronisiert oder habt ihr den OmU gesehen?
Vielleicht heißt es das "so schön", rechtlich ist das aber Unfug (genau wie der Satz "eine Zensur findet nicht statt" immer falsch verstanden wird)...Art. 5 GG unterliegt den Schranken der allgemeinen Gesetze, also u.a. dem StGB und somit § 131...
Genug Jura...es ist Wochenende!
Wo gibt es den denn überhaupt auf DVD? Wurde der echt synchronisiert oder habt ihr den OmU gesehen?
Ich bin der Meinung, solange beim Dreh niemand, weder Mensch noch Tier Schaden zugefügt wird, soll und muß alles erlaubt sein, es obliegt ja immer noch dem geneigten Publikum sich den Film anzusehen oder eben nicht.
Fragt sich nur, wie man Kunst definiert. Ist beispielsweise ein Boll-Film keine Kunst? Oder eben "A Serbian Movie"? Heutzutage geht ja schon ein halb gefressenes Brötchen, dass neben einem Kackhaufen an die Wand genagelt wurde als Kunst durch. Liegt alles im Auge des Betrachters...