Firmware-Update

George Lucas

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WER HAFTET BEI FEHLERHAFTEM FW-UPDATE ?

Inzwischen bieten sehr viele Hersteller von Blu-ray und HD-DVD Playern, Spielekonsolen, Receiver und Projektoren Updates an. Diese können oftmals sogar online direkt auf das jeweilige Gerät aufgespielt werden.
Ziel dieser Updates ist es, Systemerweiterungen durchzuführen, neue Bild- und Tonfeatures zu implantieren oder ganz einfach Fehler zu beheben, die bereits bei Auslieferung der Geräte vorhanden gewesen sind.

Nun wird nach Updates immer wieder von Fehlern berichtet (z.B. Benq W5000, Toshiba HD-DVD Player, PS3), die nachweislich erst durch die neue Firmware am Gerät entstanden sind.

Einige Händler (z.B. Toshiba) wollen sich nun aus der Verantwortung ziehen und sagen, dass Fehler durch ein selbst durchgeführtes FW-Update nicht der Garantie oder Gewährleistung unterliegt.
Im Zweifel muss der Kunde diesen "neuen Fehler" auf eigene Kosten beheben lassen, wenn er das Gerät weiterhin nutzen möchte.

Wie sieht nun die Rechtslage aus?
Wer muss für Fehler und mögliche Folgekosten aufkommen, die auf fehlerhafte FW-Updates zurückzuführen sind?
Darf ein Hersteller zwar eine neue FW zum Downloaden anbieten aber gleichzeitig sagen, wenn dieses Update nicht funktioniert oder einen Schaden am Gerät verursacht (z.B. durch Serverabsturz oder fehlerhafter Software des Herstellers), dann muss der Kunde die Reparatur selbst bezahlen?
Nach dem wievielten FW-Update hab ich die Möglichkeit, dem Händler das Gerät zurückzugeben und den Kaufvertrag rückabzuwickeln, wenn der beim Kauf bereits vorhandene Fehler nicht behoben worden ist oder durch das Update sogar neue Fehler hinzukommen?


ANTWORTEN:
Zur Firmware:
- Für Fehler, die beim Aufspielen der Software durch den Kunden passieren, wie zum Beispiel Stromausfall, haftet der Hersteller nicht.
- Für Mängel, die durch eine fehlerhafte Software auftreten, haftet der Hersteller.
- Sollte die FW durch den Händler/Hersteller aufgespielt werden, haftet dieser grundsätzlich für dann auftretende Mängel.
- Sollte nach einem FW-Update, das der Käufer (zeitlich völlig unabhängig) selbst durchgeführt hat, ein Mangel auftreten und der Händler/Hersteller behaupten, dass der Fehler nicht an der Software oder dem Gerät liegt, sondern durch den Kunden selbst verursacht wurde, muss der Kunde dem Händler/Hersteller zunächst nachweisen, dass der Mangel doch aufgrund der fehlerhaften FW-Software begründet ist. Dieser Nachweis muss vom Käufer in der Regel mit einem teuren Gutachten erbracht werden. Erst danach muss der Händler/Hersteller den Schaden auf seine eigenen Kosten beheben. Es sei denn, der Händler/Hersteller weist dem Kunden (z.B. mit einem Gegengutachten) nun selbst nach, dass der Mangel doch durch den Kunden verursacht wurde. Meist ist dann ein zeitlich und finanziell sehr aufwändiger Prozess die Folge, bei dem der Kunde als Kläger finanziell auch noch in Vorleistung gehen muss.

Im Fall eines Schadens:
- Wenn ein Produkt bereits bei Kauf einen Mangel hat, hat der Verkäufer das Recht, 2 mal nachbessern zu lassen (wie auch immer). Sollte der Fehler danach immer noch bestehen, hat der Käufer u.a. Anspruch auf Wandlung.
- Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Reparatur, es sei denn, der Verkäufer/Hersteller weist ihm nach, dass der Käufer den Schaden selbst verursacht hat (zum Beispiel durch unsachgemäße Behandlung, wie das Gerät vom Tisch fallen zu lassen).
- Nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr in Kraft. Nun muss der Kunde dem Verkäufer/Hersteller nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen ist oder durch einen beim Kauf vorhandenen Mangel später der reklamierte Fehler aufgetreten ist. Dies geht nur mit Hilfe eines Sachverständigen. In der Praxis kommt das aber eher selten vor. Wenn doch, muss ein Gericht klären, wer Recht bekommt und wer die Kosten für den Prozess zu tragen hat.
- Eine Garantie greift nur auf die vom Hersteller garantierten Eigentschaften eines Gerätes für einen Zeitraum, den der Hersteller vorher genau definiert hat (z.B. Lampengarantie 12 Monate oder 200 Stunden - was zuerst eintrifft).

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Frankie

Leinwandlegende
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AW: Wer haftet bei fehlerhaftem Firmware-Update?

Ich habe gestern an meinen HD-Recorder (Philips DVDR3570H) mein erstes Firmware Update gemacht, und es hat wunderbar funktioniert. Einfach die Datei auf einen USB-Stick gepackt, das Update wurde sofort erkannt und automatisch installiert.
DVDs blieben ab und zu hängen, das Bild fror ein und es ging erst weiter als der Player neu gestartet wurde. Ich höffe mal das der Fehler jetzt behoben ist.

Ich habe den Threadtitel ein bisschen editiert, damit man hier allgemein über Firmware und Updates plaudern kann.
 

mr.bauer

Filmvisionaer
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AW: Firmware-Update

Hab mal ne Frage zu den Updates!
Bei meinem habe ich jetzt die neueste Firmware aufgespielt, soll eigentlich durch diese Updates nur gewährleistet sein dass er kommende/neue Titel abspielt oder auch dass er gelegentlich nicht mehr rumzickt. Meiner zickt ja hin und wieder auch mal rum wie beispielsweise plötzliche Wiedergabe von Untertiteln bei erneutem Starten etc.
Weiß das einer unserer Fachleute hier, George Lucas? :confused:
 
S

stanleydobson

Guest
AW: Firmware-Update

was hast du denn für einen? samsung :confused::ugly:
 

George Lucas

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AW: Firmware-Update

Mit der aktuelle Firmware V 1.32 sind die Fehler behoben worden.

Filme wie z.B. DER UNGLAUBLICHE HULK (E. Norton) und Casino Royale laufen nun problemlos. Mit der älteren FW konnte ich diese Filme noch nicht einmal einlesen.

Außerdem ist es nun möglich Fotos (JPG) per Dia-Show abzuspielen.

Die Auto-Wiedergabe von Untertiteln kannst du übrigens im Player-Menü deaktivieren.
 
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